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Beschluß / Aufgebot / Öffentliche Aufforderung.

Verfasst: 30.04.2010, 14:06
von -sd-
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Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister - Ausgleichsamt -
Meesenring 8
23566 Lübeck

Öffentliche Aufforderung:

Folgende Personen haben Anträge auf Feststellung von Hausratschäden bzw. auf Zuerkennung von Hausrat-
entschädigung (HR) bzw. Zuerkennung von -Hauptentschädigung (HE) oder Anträge nach dem Währungsausgleichs-
gesetz für Sparguthaben Vertriebener oder Anträge auf Kriegsschadenrente gestellt:

Name, Vorname, eventuell Datum des Todes, letzte bekannte Anschrift, Datum des Antrags, Aktenzeichen

Sommerfeld, Minna, gest. 05.02.1968, Großhansdorf, Wöhrendamm 52. 07.11.1952, 5/267.

Über die Anträge kann nicht abschließend entschieden werden, weil Personen, denen die Entscheidungen zuzustellen
wären, nicht ermittelt werden können. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs
Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus den Anträgen
geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.

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Amtsgericht Neuruppin Beschluß 3 VI 70/92:

Am 31.12.1991 verstarb in Herzberg die am 08.12.1905 in Herzberg geborene und zuletzt in Herzberg wohnhaft
gewesene Marianne Irene Matthäs geb. Noelte.

Als gesetzliche Erben zu 1/10 Anteil kommen die Abkömmlinge ihres Onkels Carl Ludwig August Sommerfeld,
geboren am 11.03.1861 in Herzberg, in Betracht. Dieser war wahrscheinlich mit Auguste Sommerfeld geb. Moser
verheiratet.


Den in Frage kommenden Personen wird hiermit Gelegenheit gegeben, sich unter genauer Darlegung des
Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Neuruppin zu melden.
Andernfalls wird ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt werden.
Der Reinnachlaß beträgt etwa 150.000,00 EUR.

Neuruppin, 22.06.2005
Zehlicke, Rechtspflegerin

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Amtsgericht Mettmann Aufgebot 7 VI 202/99:

Am 11.1.1999 verstarb in Mettmann die am 13.3.1907 in Schlehen, Kreis Posen, geborene
deutsche Staatsangehörige Frieda Ottilie Hoppe geb. Sommerfeld, zuletzt wohnhaft in Mettmann.


Erben konnten nicht ermittelt werden. Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlaß zustehen, werden aufgefordert,
diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Mettmann als Nachlaßgericht anzumelden,
widrigenfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der nordrhein-westfälische Fiskus nicht
vorhanden ist. Wert des Nachlasses: 9492,? EUR.

Amtsgericht Mettmann

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Amtsgericht Bremen Öffentliche Aufforderung gem. § 2358 BGB 36 VI 454/05:

Am 22.03.2003 verstarb in Bremen, ihrem letzten Wohnsitz, Elfriede Karoline Tappe geb. Gottschalk, geb. am 25.03.1911.

Als gesetzliche Miterben zu ¼ kommen die Abkömmlinge der Großeltern mütterlicherseits Gottfried Friese, geb.
am 22.04.1844, verst. am 02.07.1922 und Karoline Friese geb. Sommerfeld, geb. am 23.11.1852, gest. am 12.11.1913,
die am 25.11.1875 geehelicht haben, in Betracht.


Die in Betracht kommenden Personen werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung der Verwandtschaftsverhält-
nisse binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Bremen zu melden, andernfalls ein Erbschein ohne
Aufführung ihrer Erbrechte erteilt werden wird.

Bremen, den 22.09.05
Das Amtsgericht

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Amtsgericht Leipzig Öffentliche Aufforderung: 501 VI 1475/08:

Am 11.03.2008 verstarb Ottilie Auguste Ludwig, geb. Sommerfeld, geb. am 28.11.1921 in Etgersleben,
zuletzt wohnhaft Kirschbergstr. 6a, 04159 Leipzig.


Erben konnten nicht ermittelt werden. Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlaß zustehen, werden aufgefordert,
diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlaßgericht Leipzig anzumelden, andernfalls gemäß
§ 1964 BGB festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der sächsische Fiskus nicht vorhanden ist.
Der Reinnachlaß soll etwa 1.000,00 EUR betragen.

Leipzig, 07.05.2008

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Dankenserterweise übermittelt von Rainer Jacob.